Veranstaltung: | Jahresmitgliederversammlung Kaktus 2017 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Albert Wenzel |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.11.2017, 13:40 |
Antragshistorie: | Version 1 |
S1neu: Vertretungsberechtigung des Vorstands
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
Ergänze in § 6 Abs. 1 der Satzung folgenden Satz:
„Die Mitglieder des Vorstands sind für die inhaltliche Außendarstellung jeweils
einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte können nur von zwei Mitgliedern
gemeinsam ausgeführt werden."
Begründung
Bisher ist das nicht näher geregelt. Die Sparkasse interpretiert das so, dass nur der gesamte Vorstand vertretungsberechtigt ist. Das soll dieser Antrag klarstellen und es zudem einfacher machen, Rechtsgeschäfte zu führen. Zur besseren gegenseitigen Kontrolle sind immer zwei Mitglieder zusammen vertretunsgberechtigt.
Änderungsanträge
- Ä1 (Leon Herbstmann, Eingereicht)
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